Liebes Vereinsmitglied,
Zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung 2021 am Freitag, den 02. Juli 2021 um 19:00 Uhr
laden wir Dich hiermit herzlich auf unsere Sportanlage ein. Wie bereits im letzten Jahr wird die Veranstaltung unter freiem Himmel auf der Rasenfläche vor dem Clubhaus stattfinden.
TAGESORDNUNG
- Eröffnung
- Berichte der Spartenleiter und Gruppenleiter*innen
- Bericht des Vorstandes
- Mandatsprüfung
- Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2020 (wird ausliegen)
- Diskussion und ggf. Beschlussfassung über Definition von Gemeinschaftsbeitrag und vom Übergang zwischen Jugend- und Erwachsenenbeitrag
- Kassenbericht 2020 und Haushaltsplan 2021
- Bericht der Revisoren
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl einer Versammlungsleitung
- Vorstandswahlen sowie Wahlen der Revisoren
- Anträge
- Verschiedenes
Anträge sind bis zum 25. Juni 2021 über unsere Geschäftsstelle oder beim Vorsitzenden schriftlich einzureichen. Auf unseren Mitgliederversammlungen und der Jahreshauptversammlung können alle Mitglieder den zukünftigen Weg unseres Vereins mitbestimmen. Hier können die Mitglieder Kritik üben, Vorschläge einbringen, Wünsche anmerken oder Ihre Mitarbeit anbieten. Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen und freuen uns Sie/Dich am 02.07.2021 zu sehen.
Mit VEREINten Grüßen
TSV SAXONIA 1912 e.V. Hannover
Simon Goldmann, Vorsitzender, vertretend für den Vorstand
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Wichtiger Hinweis:
Wegen der Corona-Pandemie wird die Jahreshauptversammlung – wie im letzten Jahr – draußen auf der Rasenfläche vor dem Clubhaus stattfinden. Bitte richtet euch entsprechend darauf ein.
Definition neuer Gemeinschaftsbeitrag (siehe auch Artikel im neuen SportReport):
„Mitglieder einer Gemeinschaft zahlen einen monatlichen Gemeinschaftsbeitrag, der sich aus einer Pauschale und ab der dritten Person mit einem Zusatzbeitrag von 5,- EUR pro Person und Monat zusammensetzt. Der Gemeinschaftsbeitrag gilt für Ehepaare, Lebensgemeinschaften als auch für alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihren (leiblichen, Stief-, Pflege- oder Adoptiv-) Kindern in einem Haushalt leben und die Kinder weder verheiratet noch älter als 21 Jahre alt sind. Zusätzlich muss für jedes Kind mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungsgrund (Schüler*in, Berufsschüler*in, Ausbildung, Studium, Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Personen im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ)) nachgewiesen werden. Anderenfalls kann eine Berücksichtigung im Gemeinschaftsbeitrag nicht länger gewährt werden und das Mitglied wird, sofern keine Austrittserklärung oder kein anderweitiger Antrag auf Ermäßigung vorliegt, automatisch in den Erwachsenenbeitrag eingestuft (siehe unten). Sollten sich dadurch für die anderen Familienmitglieder die Voraussetzungen für den Gemeinschaftsbeitrag ändern oder aufheben, erfolgt auch hier eine automatische Anpassung der Beiträge.“
Übergang zwischen Jugend- und Erwachsenenbeitrag
Der ermäßigte Beitrag für Jugendmitglieder endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ab dem Folgemonat kann die Beitragsermäßigung nicht länger gewährt werden und das Mitglied wird, sofern keine Austrittserklärung oder kein anderweitiger Antrag auf Ermäßigung vorliegt, automatisch in den Erwachsenenbeitrag eingestuft.