Wichtigste Änderung für unseren Sportbetrieb ist, dass ab 12. November 2021 für Sport in geschlossenen Räumen (d.h. in Sporthallen) die 2G-Regel gilt – also nur geimpfte und genesene Personen zugelassen sind. Davon ausgenommen sind Kinder bis 18 Jahren und Erwachsene mit Kontra-Indikation.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html)
und neue Allgemeinverfügung für die Region Hannover
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Coronavirus-in-der-Region-Hannover/Allgemeinverf%C3%BCgungen-und-Verordnungen-in-der-Region-Hannover/10.11.2021-Allgemeinverf%C3%BCgung-der-Region-Hannover-%C3%BCber-die-Einf%C3%BChrung-von-Zutrittsbeschr%C3%A4nkungen-%E2%80%9E2-G%E2%80%9C
Die für die Duschen und Umkleiden geltenden Beschränkungen gelten auch für die Nutzung durch Personen, die Sport unter freiem Himmel ausüben.
M. Schorse, Vorsitzender
2G Regelung ab 12.11.21 bis 10.01.22
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