Warnstufe 2: Die 2G plus-Regel gilt ab Mittwoch, den 01.12.2021.
Die 2G plus-Regel bedeutet bei der Nutzung von Sportanlagen in Innenräumen:
- Geimpft oder genesen plus zertifizierter Testnachweis.
- FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sporttreiben.
Ausnahmen gelten weiterhin für folgende Personen:
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Diese Personen benötigen ein entsprechendes ärztliches Attest sowie ein Testnachweis.