Das Nds. Gesundheitsministerium informierte am 03.12.21 über den Beschluss der Landesregierung: Wer seine Corona-Impfung auffrischen lässt, also eine so genannte “Booster”-Impfung bekommen hat, ist von der 2G-Plus-Regel ausgenommen. Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2G-Plus entfällt.
Die niedersächsische Corona-Verordnung wird noch in dieser Woche mit der neuen Regelung geändert, die Befreiung für betroffene Personen gilt aber bereits seit Sonnabend, den 04.12.21, landesweit.