Turn- und Spielvereinigung Saxonia 1912 e.V.
I. Name und Sitz
- Der Verein führt den Namen: „Turn- und Spielvereinigung Saxonia 1912 e.V.“
Abgekürzt: TSV Saxonia
Er ist gegründet am 1. November 1912. - Der Verein hat seinen Sitz in Hannover.
II. Wesen und Zweck
- Der Verein will seine Mitglieder zum Sport führen in Sportübung, Sporterziehung und Sportgemeinschaft. Er will darin zugleich der Förderung der Gesundheit und der Lebenstüchtigkeit, der Freude und einer guten, sinnvollen Freizeitgestaltung dienen. Der Verein bietet einen geordneten Sportbetrieb in den einzelnen Abteilungen und Sparten. Er sorgt für geeignete Sportmöglichkeiten auf dem Sportplatz und in der Halle und für Sportgeräte. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Die Farben des Vereins sind Grün und Weiß.
- Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen.
- Der Verein betreibt folgende Sportarten:
Bogensport, Faustball, Freizeitsport, Fußball, Tennis, Turnen.
Er ist offen für jede weitere Sportart, die mit den Zielen in Abs. 1 im Einklang stehen. - Unter Aufsicht des Vorstandes verwalten sich die Sparten selbst.
- Interne Spartenordnungen müssen mit dieser Vereinssatzung im Einklang stehen und vom Vorstand genehmigt werden.
III. Mitgliedschaft
- Mitglieder können Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder werden, welche diese Satzung anerkennen. Bei Jugendlichen und Kindern ist sowohl bei Aufnahme als auch bei Kündigung die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
- Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt nach schriftlichem Antrag durch den Vorstand. Die Entscheidung des Vorstandes ist endgültig.
- Mitglieder über 18 Jahren haben Stimmrecht und Wahlrecht.
- Von den Mitgliedern werden „Vereinsbeiträge“ erhoben. Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen den Beitrag ganz oder teilweise stunden. Mit Zustimmung des Vorstandes können auch „Spartenumlagen“ erhoben werden, wenn diese auf den jeweiligen Spartenversammlungen beschlossen werden. Dem Vorstand ist dann am Ende des Geschäftsjahres ein geprüfter Kassenbericht bzw. die Bilanz der jeweiligen Sparte vorzulegen.
- Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand. Diese kann nur zum Ende eines Quartals (31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember) des jeweiligen Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen erklärt werden.
- Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung des Vorstandes ist endgültig und dem Mitglied schriftlich mit Begründung mitzuteilen.
IV. Datenschutz; Persönlichkeitsrechte
- Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert.
- jedes Mitglied hat das Recht auf:
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten
- Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind
- Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt
- Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war
- Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Person aus dem Verein hinaus.
- Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu, soweit dies densatzungsmäßigen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.
V. Leitung und Verwaltung
- Die Organe zur Leitung und Verwaltung des Vereins sind:
- der / die Vorsitzende
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand im Sinne §26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schatzmeister/in und der/die Schriftführer/in. Der/die Vorsitzende vertritt den Verein allein, die übrigen Vorstandsmitglieder jeweils gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.
- Aufgabe des Vorstandes ist die Leitung und Verwaltung des Vereins nach der Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
- Mitglieder des Vorstandes nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Der Vorstand kann jedoch im Einzelfall beschließen, eine Aufwandsentschädigung nach Maßnahme des §3 Nr.26a EStG (Ehrenamtspauschale) oder einer vergleichbaren Regelung widerruflich zu bewilligen.
- Der Vorstand tritt in der Regel monatlich zusammen.
- Ein durch den Vorstand bestellter Geschäftsführer nimmt regelmäßig beratend anden Sitzungen des Vorstandes teil.
- Der Vorstand ist berechtigt, sich eine Geschäftsordnung zu geben. In dieser Geschäftsordnung kann geregelt werden, welche Aufgaben dem Geschäftsführer obliegen.
- Die Mitglieder des Vorstandes werden auf zwei Jahre gewählt. Der Vorstand verbleibt bis zu seiner Neuwahl im Amt.
VI. Mitgliederversammlung
- Im 1. Quartal jeden Jahres findet eine Jahreshauptversammlung statt. Im Übrigen finden Mitgliederversammlungen nach Bedarf statt.
- Aufgaben der Mitgliederversammlung sind u.a.:
- Entgegennahme der Jahresberichte aller Sparten, des Vorsitzenden, des Schatzmeisters, des Geschäftsführers und des Berichtes der Revisoren.
- Entlastung des Vorstandes.
- Wahl des Vorstandes und wechselweise Wahl von drei Revisoren, die nicht dem Vorstand bzw. einer Spartenleitung angehören dürfen, wobei mindestens zwei Revisoren die Kasse prüfen müssen.
- Beschlussfassung über die Vereinsbeiträge, ggf. über Umlagen oder Sonderleistungen.
- Der Termin jeder Mitgliederversammlung ist spätestens zwei Wochen im Voraus mit der Tagesordnung schriftlich bekannt zu geben. Anträge müssen spätestens eine Woche vor der Versammlung beim Vorsitzenden oder der Vorsitzenden schriftlich eingegangen sein.
- Zur Beschlussfassung über wichtige Vereinsangelegenheiten kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung durch den Vorstand oder auf Antrag eines Viertels der Mitglieder einberufen werden. Für Beschlüsse gilt die einfache Mehrheit, Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Für Beschlüsse über die Satzung ist eine Dreiviertelmehrheit der Anwesenden erforderlich.
- Die Jahreshauptversammlung und die außerordentliche Mitgliederversammlung sind beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß mit Tagesordnung eingeladen wurde.
- Auf Antrag müssen Wahl und Abstimmung durch Stimmzettel erfolgen.
- Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
VII. Niederschrift
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die darauffolgende Mitgliederversammlung hat dieses Protokoll zu genehmigen.
VIII. Auflösung
Über die Auflösung des Vereins kann nur eine hierzu besonders einberufene, außerordentliche Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlossen werden.
Sind nicht mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend, ist eine neue Versammlung einzuberufen, die dann unbedingt beschlussfähig ist. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Landeshauptstadt Hannover, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Breiten- und Amateursports zu verwenden hat.
IX. Eintragung
- Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Hannover unter VR3015 eingetragen.
- Diese geänderte Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Hannover, den 29.06.2017